Orthopädische Säuglingsuntersuchung
In der 4. bis 6. Lebenswoche ist eine orthopädische Säuglingsuntersuchung ein Muss. Besonders wichtig ist die umfangreiche Untersuchung der Bewegungsorgane, um eine mögliche Fehlstellung des Hüftgelenks (Hüftdysplasie) oder Fehlentwicklungen der übrigen Bewegungsorgane frühzeitig zu erkennen und entsprechend therapieren zu können. Eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Entwicklung des Kindes spielt eine umfangreiche neurophysiologische Untersuchung. Denn vor allem im ersten Lebensjahr können viele Schäden noch mit einfachen Maßnahmen erfolgreich behandelt werden. |
Ab dem zweiten Lebensjahr wachsen Kinder langsamer und Fehlstellungen können nicht mehr so leicht behoben werden. Bei Schulkindern ist es häufig die Wirbelsäule, die falsch belastet wird, aber auch Achsfehlstellungen der Beine (O- und X-Bein-Entwicklung) oder Fußdeformitäten bedürfen der besonderen Beurteilung durch den Orthopäden. Bei der Schuleintrittsuntersuchung prüft der Orthopäde aber auch die allgemeinen physischen Voraussetzungen für den Schulbesuch. Z.B. sollten Eltern und Lehrer informiert werden, wenn Kinder körperlich noch nicht in der Lage sind, länger als zwei Stunden ruhig auf einem Stuhl zu sitzen. |
Während der Schulzeit sollten Eltern immer darauf achten, dass ihren Kindern rückenfreundliche Arbeitsmöbel zur Verfügung stehen. Außerdem sollten Schultaschen nicht zu schwer sein und auf dem Rücken getragen werden, damit die Wirbelsäule nicht einseitig belastet wird. Ein bis dahin unerkanntes Fehlwachstum oder eine möglicherweise unzureichende Knochenentwicklung können dann vom Fachmann rechtzeitig behandelt werden. Ein Fehlwachstum wird durch gezielte Behandlungsmaßnahmen, adäquate Sportempfehlungen oder auch bei der Empfehlung zur Berufswahl berücksichtigt und damit nicht dem Zufall überlassen. Gerade bei der Berufswahl gilt es neben der intellektuellen Voraussetzung auch die körperlichen Voraussetzungen zu prüfen. |